Bei Buchung gelten
die österreichischen Hotelvertragsbedingungen. Zu Ihrem
eigenen Vorteil empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
| 1.) |
Bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten
Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag
von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung
aufgelöst werden. Die Stornoerklärung muß bis
spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag
in den Händen des Vertragspartners sein. Bereits
geleistete Anzahlungen werden gutgeschrieben und behalten
für 12 Monate Gültigkeit. |
| 2.) |
Bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten
Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag
von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung
gelöst werden, es ist jedoch Stornogebühr im
Ausmaß des Zimmerpreises für drei Tage zu
bezahlen. Die Stornoerklärung im Ausmaß muß bis
spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag
des Gastes in den Händen des Vertragspartners sein. |
| 3.) |
Auch wenn der Gast die bestellten Räume bzw. die
Pensionsleistung nicht in Anspruch nimmt, ist er dem
Beherberger gegenüber zur Bezahlung des vereinbarten
Entgeldes verpflichtet. Der Beherberger muß jedoch
in Abzug bringen, was er sich erspart hat, oder was er
durch anderweitige Vermietung der bestellten Räume
erhalten hat. Nach den Erhebungen des Fachverbandes der
Beherbergungsbetriebe werden in den meisten Fällen
die Ersparungen des Betriebes infolge des Unterbleibens
der Leistung 20 % des Zimmerpreises sowie 30 % des Verpflegungspreises
betragen. Bem Beherbergungsbetrieb obliegt es, sich um
eine anderweitige Vermietung der nicht in Anspruch genommenen
Räume den Umständen entsprechend zu bemühen
(§ 1107 ABGB). |